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   BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92   

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BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92 (https://dejure.org/1992,9362)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1992 - 2 StR 375/92 (https://dejure.org/1992,9362)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1992 - 2 StR 375/92 (https://dejure.org/1992,9362)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten unter Zugrundelegung seiner Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit - Berechnung der Tatzeit-Alkoholkonzentration durch das erkennende Gericht

 
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  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92
    Denn eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Blutalkoholkonzentrationen von 2 %o an aufwärts nahe (BGHR StGB § 21 BAK 4, 7, 13, 16, 21).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Berechnung aufgrund festgestellter oder nicht zu widerlegender Trinkmengen die Tatzeit-Alkoholkonzentration vielmehr unter Zugrundelegung eines stündlichen Abbaues von 0, 1 %o und eines Resorptionsdefizits von 10 % zu ermitteln (BGHR StGB § 20 BAK 2, 4, 10; § 21 BAK 1, 7; BGHSt 36, 286, 288) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89].
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92
    Denn eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Blutalkoholkonzentrationen von 2 %o an aufwärts nahe (BGHR StGB § 21 BAK 4, 7, 13, 16, 21).
  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Berechnung aufgrund festgestellter oder nicht zu widerlegender Trinkmengen die Tatzeit-Alkoholkonzentration vielmehr unter Zugrundelegung eines stündlichen Abbaues von 0, 1 %o und eines Resorptionsdefizits von 10 % zu ermitteln (BGHR StGB § 20 BAK 2, 4, 10; § 21 BAK 1, 7; BGHSt 36, 286, 288) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89].
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

    Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Berechnung aufgrund festgestellter oder nicht zu widerlegender Trinkmengen die Tatzeit-Alkoholkonzentration vielmehr unter Zugrundelegung eines stündlichen Abbaues von 0, 1 %o und eines Resorptionsdefizits von 10 % zu ermitteln (BGHR StGB § 20 BAK 2, 4, 10; § 21 BAK 1, 7; BGHSt 36, 286, 288) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89].
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92
    Denn eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Blutalkoholkonzentrationen von 2 %o an aufwärts nahe (BGHR StGB § 21 BAK 4, 7, 13, 16, 21).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92
    Denn eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Blutalkoholkonzentrationen von 2 %o an aufwärts nahe (BGHR StGB § 21 BAK 4, 7, 13, 16, 21).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

    Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Berechnung aufgrund festgestellter oder nicht zu widerlegender Trinkmengen die Tatzeit-Alkoholkonzentration vielmehr unter Zugrundelegung eines stündlichen Abbaues von 0, 1 %o und eines Resorptionsdefizits von 10 % zu ermitteln (BGHR StGB § 20 BAK 2, 4, 10; § 21 BAK 1, 7; BGHSt 36, 286, 288) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89].
  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92
    Denn eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Blutalkoholkonzentrationen von 2 %o an aufwärts nahe (BGHR StGB § 21 BAK 4, 7, 13, 16, 21).
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